EuGH entscheidet - Maut rechtswidrig
Fehlerhafte Berechnung macht Rückforderung möglich
Der Fall und das Urteil des EuGH
Eine polnische Spedition hatte vor dem Verwaltungsgericht auf die Rückzahlung von Maut geklagt. Die Klägerin hatte argumentiert, dass unzulässigerweise Kosten für die Verkehrspolizei in die Maut eingerechnet wurden.
Das Verwaltungsgericht hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt und dieser hat in seinem sensationellen Urteil entschieden, dass diese Kosten nicht wie geschehen auf die Mautzahler abwälzen durfte.
Sie können Teile
der gezahlten Maut
zurückfordern
Die Folge: Mautzahler können diese Kosten jetzt zurückverlangen.
Damit muss Deutschland Speditionen und Fuhrunternhemmen den zu Unrecht vereinnahmten Teil der Maut zurückzahlen.
Bis zu siebenstellige Beträge!
Mit unserem Fragebogen können Sie in wenigen Minuten herausfinden, ob Sie betroffen sind und erhalten eine kostenlose Erstberatung, wie Sie bei einer Betroffenheit weiter vorgehen können.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung!